Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften (Ferienwohnungen, -häuser und Apartments) zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch die Top Vermieten Betreibergesellschaft mbH (Gastaufnahmevertrag). Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, soweit nicht in Textform vereinbart.
Die Unter- und Weitervermietung bedarf der Zustimmung des Unternehmens in Textform. Eine anderweitige Nutzung zu nicht typischen Zwecken ist ohne Genehmigung unzulässig. Veranstaltungen wie Castings oder Bewerbungsgespräche sind nur mit Zustimmung und ggf. gegen Aufpreis erlaubt.
Der Vertrag kommt durch Annahme des Antrags durch die Top Vermieten Betreibergesellschaft mbH in Textform zustande. Vertragspartner ist der Kunde, der die Buchung vornimmt. Der Kunde und der gebuchte Gast haften gesamtschuldnerisch. Ansprüche verjähren in der Regel innerhalb eines Jahres, außer bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Gesundheitsschäden.
Das Unternehmen stellt die gebuchten Leistungen bereit; der Kunde ist zur Zahlung der bei Buchung gültigen Preise verpflichtet. Wesentliche Änderungen durch den Kunden bedürfen der Zustimmung. Das Unternehmen kann in diesen Fällen Preisanpassungen vornehmen.
Rechnungen sind sofort fällig. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen können verlangt werden. Mahnungen kosten pauschal 5 €. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
Stornierungen müssen in Textform erfolgen. Ohne ausdrückliche Zustimmung gelten folgende Bedingungen:
Das Unternehmen kann höhere Schäden nachweisen. Dem Kunden steht es frei, geringeren Schaden zu beweisen.
Freihaltefristen können vereinbart werden. Bei höherer Gewalt oder Pflichtverletzungen des Kunden kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Auch bei vertragswidriger Nutzung ist eine Kündigung möglich.
Ein Anspruch auf bestimmte Unterkünfte besteht nicht. Anreise ist ab 15:00/16:00 Uhr möglich, Abreise bis 10:00 Uhr. Nicht geräumte Unterkünfte werden geöffnet und Gepäck verwahrt.
Das Unternehmen haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, ausgenommen bei Schäden an Leben, Körper, Gesundheit. Für Wertgegenstände gelten die §§ 701 ff. BGB. Für Fahrzeuge besteht keine Haftung. Zurückgebliebene Gegenstände werden 3 Monate aufbewahrt.
Änderungen bedürfen der Textform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stralsund. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: 04/2025